zur Beantragung

FAQs zu den My KSK Benefits

  • Nachhaltigkeit
    • Klimaticket (siehe Rubrik Klimaticket)
    • ÖBB Vorteilscard
  • Gesundheitsförderung
    • Beratung und Therapie
      • Ernährungsberatung
      • Physiotherapeutische Leistungen
      • (Heil-)massagen
      • Einzel-Coaching
    • Saison- und Jahreskarten/Tickets
      • Beiträge Fitnessstudio und Fitness-Kurse
      • Saisonkarten/Tageskarten für Seilbahnen, Thermen
      • Freizeitsport (z.B. Mitgliedsbeiträge Golfclub, Sportverein)
      • Startgebühren für Sportevents
    • Heilbehelfe und Hilfsmittel (z.B. Brille/Kontaktlinsen, Hörgerät, Zahnersatz)
  • Kultur
    • Tickets für Konzerte, Kino, Theater, Museen, Musikunterricht, Sportveranstaltungen
  • Aus- und Weiterbildung
    • Aus- & Fortbildungskosten, die nicht über das Fortbildungskontingent des KSK abgerechnet werden konnten

Die Leistungen müssen vom jeweiligen Mitarbeiter selbst in Anspruch genommen worden sein!

Die Einreichung ist ab Juli 2025 möglich. Die Belege müssen zwischen 01.07.2024 und 30.06.2025 datiert sein. Bitte sammeln Sie jetzt schon Ihre Belege.

Eine Rechnung, die den Kauf oder die Inanspruchnahme der Leistung oder des Produkts zeigt.

ODER

Einen Beleg oder ein Eintrittsticket, das bestätigt, dass die Leistung oder das Produkt für eine Person erworben wurde.

Falls die Rechnung für mehrere Personen gilt, muss ersichtlich sein, welcher Preis für eine Person bezahlt wurde.

Die Schulungsunterlage für die Einreichung finden Sie im Curator (Dok-Nr. 128320).

Max. Bruttobetrag

Dienstjahre

EUR 250,00

im 1. Jahr

EUR 300,00

nach dem 1. Jahr

EUR 350,00

nach dem 2. Jahr

EUR 400,00

nach dem 3. Jahr

EUR 450,00

nach dem 4. Jahr

EUR 500,00

nach dem 5. Jahr

EUR 550,00

nach dem 7. Jahr

EUR 600,00

nach dem 9. Jahr

EUR 650,00

nach dem 11. Jahr

EUR 700,00

nach dem 13. Jahr

EUR 750,00

nach dem 15. Jahr

EUR 850,00

nach dem 18. Jahr

EUR 1.000,00

nach dem 20. Jahr

Der maximale Bruttobetrag gilt bei Vollbeschäftigung. Bei Teilzeit bzw. bei unterjährigen Ein- und Austrit-ten wird der Betrag aliquotiert.

Die Belege müssen auch während der Karenz innerhalb der Frist eingereicht werden. Die Auszahlung des Bonus erfolgt nach Wiedereintritt mit der ersten Gehaltsabrechnung. In Zeiten der Karenz entsteht kein neuer Anspruch.

Nein, es können nur Leistungen aus der Liste (siehe Frage 1) eingereicht werden.

FAQs zum Klimaticket

Ja, das Klimaticket kann steuerfrei rückvergütet werden. Alle Mitarbeiter habe die Möglichkeit, 75% des aktuellen Tarifs des Klimaticket Salzburg steuerfrei zurückzubekommen.

Nach genehmigtem Antrag erhalten Sie monatlich ein zwölftel des maximalen Gesamtbetrages (derzeit EUR 24,56) steuerfrei mit der Gehaltsabrechnung ausbezahlt. Mit Ablauf des Klimatickets enden auch die monatlichen Zahlungen, sodass Sie maximal EUR 294,72 rückvergütet bekommen.

Die Einreichung des Klimatickets ist seit Februar 2024 durchgehend möglich.

Ja, auch bereits bestehende Klimatickets können seit Februar 2024 eingereicht werden. Es erfolgt eine Rückvergütung der Monate ab Februar. z.B.: Klimaticket gültig von 15.09.2023-14.09.2024: Sie erhalten die monatliche Zahlung vom Monat der Einreichung bis zum 31.08.2024.

Ja, jedoch erhalten Sie maximal 75% der Kosten des Klimaticket Salzburg zurück (derzeit EUR 294,72).

Für die Einreichung sind die Rechnung sowie die Rückseite des Klimatickets (Foto oder Scan) zwingend erforderlich. Sollten Sie ein Klimaticket Ö einreichen, muss auch die Vorderseite mit eingereicht werden. Eine Einreichung mit dem vorläufigen Ticket ist nicht möglich. Bitte auf das richtige Ticket warten!

Die Einreichung wird in der Schulungsunterlage „Rückvergütung Klimaticket“ (Curator DNr. 127247) detailliert erklärt.

Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne: